AGB

 I. Allgemeines 

1.) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote finden grundsätzlich zu unseren nachstehend abgedruckten Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen statt. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. 

2.) Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 

3.) Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten. 

4.) Bei Bestellungen auf elektronischem Wege, wird die Presto-Vedder GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Bedingungen per E-Mail zugesendet. 

5.) Die Presto-Vedder GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte über diesen Zweck hinaus erfolgt nicht. Mit der Erteilung des Auftrags ist der Kunde gleichzeitig damit einverstanden, dass die Daten in eine EDV-Datei übernommen werden. 

 II. Lieferung 

1.) Wir verpflichten uns, die bestellte Ware unverzüglich an den Besteller auszuliefern. Durch vorübergehende Lieferengpässe entstehende Lieferrückstände berechtigen unsere Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. 

2.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind nicht verpflichtet, vor Ausgleich von Zahlungsrückständen weitere Bestellungen auszuführen. 

3.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. 

 III. Berechnung 

1.) Unsere Preise richten sich stets nach unseren neuesten Preislisten. 

2.) Für die Inrechnungstellung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist unser Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Waren zurückzutreten. Im Rahmen eines Gesamtauftrages vereinbarte Liefermengen, die von der Preiserhöhung nicht betroffen sind, werden hiervon nicht berührt. 

3.) Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen. 

4.) Für Lieferungen von Frachtgut ab Euro 75,- Warenwert ohne Mehrwertsteuer berechnen wir keine gesonderten Fracht- und Verpackungskosten. Ausgenommen hiervon sind Nachnahmesendungen. 

5.) Sollte von uns frachtfreie Lieferung zugesagt sein, haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht. 

 IV. Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt 

- als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Monaten, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. 

 V. Zahlungsbedingungen 

1.) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug, frei deutscher Grenze, oder ab Euro 75,- gegen spesenfreien Sola -Wechsel mit einer Laufzeit von 3 Monaten. Bei erteilter Einzugsermächtigung werden die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen abzgl. 4% Skonto abgebucht. Bei Vorauszahlung gewähren wir einen Skontoabzug von 5%. 

2.) Die Hereingabe von Prima - Wechseln bedarf unserer Zustimmung, deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für nicht rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.Zahlungen gelten als erfolgt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Scheckzahlungen betrachten wir bei Einlösung als erfolgt. Wechsel können wir nur nach schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber annehmen. 

3.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von uns unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Mahngebühren und Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, berechnet. 

 4.) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -unbeschadet unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. In solchen Fällen können wir noch nicht ausgeführte Lieferungen bis zur Zahlung aller Forderungen zurückbehalten. Der Besteller kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen. 

5.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. 

 VI. Versand und Rücksendungen 

1.) Verladung und Versand der von uns gelieferten Waren erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.Sobald die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Besteller über. Auch die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über, wenn er in Annahmeverzug gerät. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

2.) Hinsichtlich der Versandart und des Versandweges sind wir bemüht, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers. 

3.) Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Rücksendungen können nur in Absprache mit einem Mitarbeiter der Presto-Vedder abgewickelt werden. 

 VII. Gewährleistung 

1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen. Zeichnungen, Abbildungen, Angegebene Maße und Gewichte sowie andere Leistungsdaten sind immer nur als annähernd anzusehen, es sei denn wir bezeichnen sie ausdrücklich als verbindlich. 

2.) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehend bekannt zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand abgenommen. 

3.) Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen vorsehen. 

4.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung oder Minderung. Der Anspruch auf Schadensersatz und auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden. 

5.)Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung gegen uns oder unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen können nur geltend gemacht werden, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Haftung ist auf solche Fälle begrenzt, mit denen vernünftigerweise nach den Umständen zu rechnen war, die bei Vertragsabschluss bekannt waren. Davon unberührt bleibt unsere Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und aus der Produzentenhaftung. Wir haften nicht, wenn andere Personen als das Fachpersonal konzessionierter Elektrounternehmen unsere Produkte montieren und anschliessen. 

6.) Für Mängel an Aktionsartikeln, die die Presto-Vedder GmbH nicht selbst herstellt, haftet die Presto-Vedder GmbH zunächst nicht; diese Mängelansprüche muss der Kunde gegenüber dem Lieferanten von der Presto-Vedder GmbH unmittelbar und notfalls gerichtlich geltend machen. Hierfür tritt die Presto-Vedder GmbH sämtliche Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten an den Kunden ab; der Kunde nimmt diese Abtretung mit Abschluss des Kaufvertrages an. Die Presto-Vedder GmbH erteilt dem Kunden sämtliche zur Durchsetzung seiner Mängelansprüche erforderlichen Auskünfte. Kann der Kunde auch gerichtlich gegenüber dem Lieferanten berechtigte Mängelansprüche nicht durchsetzen, haftet die Presto-VedderGmbH für Mängelansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen (VIII) Ziffern 1 bis 6. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige nach der Regelung Ziffer 2 genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige an die Presto-Vedder GmbH oder den Lieferanten. Darüberhinaus ersetzt die Presto-Vedder GmbH dem Kunden die im Rahmen der Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche gegen den Lieferanten entstehenden und von diesem auch gerichtlich nicht beitreibbaren Kosten. 

 VIII. Eigentumsvorbehalt 

1.) Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware in einem ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 

2.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben sie Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. 

3.) Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring berechtigt es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. 

4.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 

5.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 

6.) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 7.) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

 IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für die von uns gelieferten Waren ist grundsätzlich Altena. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Altena. Anderweitige hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich hiermit einverstanden erklären. Für die vertraglichen Beziehungen gilt nur deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

 X. Haftungsausschluss 

1.) Inhalt des Webangebotes Die Presto-Vedder GmbH ist bemüht, ihr Webangebot inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Die Presto-Vedder GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn die Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden. Alle aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Presto-Vedder GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 

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